Dienstag, 19. April 2016

Kleinkraftradkennzeichen !

Achtung heute ist der Stoff etwas länger und trockener ! Aber hoffentlich trotzdem interessant. Oder gerade deswegen ! ;-)

Eigentlich sollte man ja meinen, dass in Deutschland alles genau geregelt ist und jedes Amt weiß, was richtig und was falsch ist, was zulässig ist und was nicht. Und das Bundesweit. Aber weit gefehlt. Wenn dann noch die EU ins Spiel kommt, wird's endgültig kompliziert.
So geschehen bei der Erteilung von kleinen Nummernschildern (Kleinkraftradkennzeichen) für Oldtimer Motorrädern mit EZ vor 1958. Bis 2007 war zumindest klar, dass solche Motorräder ein Kennzeichen der Größe 255 x 130mm bekommen, da das bauartbedingt nicht anders möglich ist. Stichwort: zB Ausleuchten des Kennzeichens.
Kuchenblech, neues Motorrad-, Kleinkraftradkennzeichen
Ok, einige Zulassungsstellen verlangten ein entsprechendes Gutachten, aber eigentlich war das bei allen eine klare Sache. Für neuere Motorräder gab es das sogenannte Kuchenblech mit der Größe bis zu 28x20. Da war dann das Blech hinten manchmal grösser als das ganze Motorrad. ;-)

Im Jahr 2007 wurde dann die Zulassungsverordnung im Zuge einer (EU ?) Harmonisierung geändert. Und die Bestimmung, dass Motorräder mit EZ vor 1958 ein kleines Nr Schild erhalten, ging irgendwie in den Instanzen verloren. Und damit ging der Kampf um die Kleinkraftradkennzeichen richtig los. Das >>VFV Forum<< ist voll mit absonderlichen Geschichten um den Kampf und die unterschiedliche Handhabung von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle.

Sowohl das alte, als auch das neue Kennzeichen sind zu groß für Oldies
Aber dann kam das Jahr 2011 mit dem kleineren Kennzeichen 18, 20 oder 22 cm (Breite) mal 20 cm (Höhe) für alle Motorräder. Ein Segen für die Motorradwelt, aber ein Fluch für die Oldtimer.
Willy Hof demonstriert den Unterschied
Denn wieder wurde das Kleinkraftradkennzeichen vergessen. Oder als nicht so wichtig angesehen. Oder einfach gedacht, dass das ja damit erledigt sei. Also ging der Kampf an den Zulassungsstellen weiter. Leider immer weniger erfolgreich für uns Oldtimerfahrer. 
Da strahlt der Verkehrsminister - leider was vergessen
Seit 2010 wirkte allerdings der VFV in Person von Willy Hof, Hannes Goetze und Heinz Kindler in verschiedenen parlamentarischen Kreisen an einer Änderung. Und jetzt gibt es endlich eine Erfolgsmeldung. Der lange und beharrliche Kampf hat sich ausgezahlt.

Hannes Götze meldet am 25.03.2016 im VFV Forum:

Zitat von Hannes Goetze

Bericht :
Seit Gründung des Parlamentskreises des Deutschen Bundestages Automobiles Kulturgut vor 5 Jahren, haben Willy Hof und ich immer wieder in den Sitzungen auf die Probleme bei derErteilung des kleinen Kennzeichens, auch Kleinkraftfahrzeugkennzeichen genannt, 135x240mm, hingewiesen. Wie die Oldtimerei generell ist auch der Parlamentskreis autolastig, sodass unser Anliegen oftmals nicht ernst genommen wurde.
Der Durchbruch war die Aufforderung an mich, im Oktober 2015 einen Arbeitskreis Kl. Kennzeichen zu bilden.
Die sechs Teilnehmer namhafter Organisationen konnte ich Ende Januar 2016 in meine Hobbywerkstatt einladen. Dort war es dann einfach, den Herren an verschiedenen Motorrädern zu zeigen, dass eine Montage des ``neuen`` Motorradkennzeichens 200x240mm nicht möglich ist - abgesehen von der unzureichenden Ausleuchtung.
Dieser Termin veranlasste den Leiter des Parlamentskreises , Herrn Staatssekretär Müller, die gesamte Problematik für die nächste Parlamentskreissitzung als Tagesordnungspunkt auf die Agenda zu setzen.
Die Sitzung fand im Februar 2016 statt. Ich konnte in einem kurzen Vortrag die Historie des
Kl. Kennzeichens, die Handhabung nach der Änderung der StVZO in die FZV, usw. erläutern. Absolut überzeugend waren dann die fünf am Ende von mir gezeigten Videosequenzen, in denen die Problematik der Montage eindringlich gezeigt wurde.
Von den 35 Teilnehmern namhafter Organisationen war die Mehrheit entsetzt über die Situation.
Herr Theis, Ministerialrat und Leiter des Referates LA 20, Fahrzeugtechnik, im Bundesverkehrsministerium lud mich spontan zur 161.Sitzung des Bund-Länderfachausschusses Technisches Kraftfahrtwesen am 15.März 2016 nach Kiel ein.
Hier waren alle Leiter der Länder-Verkehrsministerien vertreten, denen auch alle Zulassungsstellen untergordnet sind. Ich konnte wieder meine Erläuterungen mit den Videosquenzen vortragen. Es folgte eine engagierte Diskussion, wobei vielen Ländervertretern die Problematik so nicht bekannt war. Man bedenke, dass allein Bayern 98 Zulassungsstellen hat und damit die meisten in Deutschland.
Nach meinem Tagesordungspunkt verließ ich die Sitzung, die über zwei Tage ging.

Folgendes wurde beschlossen :
Das Bundesverkehrsministerium wird informiert und die Länderverkehrsministerien weisen ihre Zulassungsstellen an, das kl. Kennzeichen bei Vorliegen eines Gutachtens einer anerkannten Prüforganisation ohne weitere Forderungen an Motorräder mit einem Baujahr vor 1958 zu erteilen.

Hiermit haben wir wieder die alte Regelung, die bis 2007 Bestand hatte.
Sollte es wider Erwarten dennoch Probleme geben, ist mit einer entprechenden detaillierten Erläuterung das VFV - Sekretariat zu informieren.

So soll es sein !
Jetzt bleibt also abzuwarten, dass diese Anweisung erfolgt ist und bei den Zulassungsstellen angekommen ist. Quasi der Gang durch die Institutionen. Ende März war bei der Zulassungsstelle in Siegen mal noch nichts bekannt. Aber ich denke, das wird noch.

Ein tolle Sache, die zeigt, dass sich Beharrlichkeit auszahlt. Und die zeigt, wofür so ein Verband wie der VFV gut ist. Mitglied kann man >>hier<< werden.